Krankenhaus Teupitz

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Siegelmarke der Irrenanstalt

Die Errichtung der Irrenanstalt wurde am 2. März 1904 vom Landtag beschlossen.

Die Wahl des Standortes hatte mit der damaligen Auffassung der Gesundheitsbehörde zu tun, welche als Ursache für Geisteskrankheiten zumeist lasterhaftes Leben, verbotene Beziehungen und die Abkehr von Gott sah. Dementsprechend wurde die Anstalt weit weg jener städtischen Sündenpfuhle errichtet.

Die Bauzeit der Gebäude auf dem 133 ha großen Grundstück betrug 4 Jahre. Das Objekt war für 1.200 Kranke bestimmt und je nach Geldbeutel wurden die Patienten in 4 verschiedene Betten-Klassen eingewiesen.

Um unabhängig von äußeren Einflüssen zu sein, wurde die Anlage nach dem Pavillonsystem mit allen notwendigen Wirtschafts- und Wohngebäuden, Maschinenhäusern, einer Gärtnerei und einem eigenen Landwirtschaftsbetrieb für 6,7 Mio. Mark errichtet.

Das Abschließen der Pavillons untereinander und zwischen den Geschlechtern, wurde erstmals aufgehoben, um die freie Behandlung zu fördern.

Die Arbeitszeit der ledigen Pfleger lag 1913 bei über 100 Stunden pro Woche. Dazu kam die Dienstbereitschaft von 56 Stunden und nur 11 Stunden durfte der Pfleger außerhalb der Anstalt sich aufhalten.

Quelle