Amtsgericht Anklam

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Das Amtsgericht Anklam war ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit des Landes Mecklenburg-Vorpommern im Bezirk des Landgerichts Stralsund. Durch die am 6. Oktober 2014 in Kraft getretene Gerichtsstrukturreform wurde das Amtsgericht Anklam aufgehoben und in eine Zweigstelle im Amtsgerichtsbezirk Pasewalk umgewandelt.

Siegelmarken

Geschichte

Das königlich preußische Amtsgericht Anklam wurde mit Wirkung zum 1. Oktober 1879 als eines von 14 Amtsgerichten im Bezirk des Landgerichtes Greifswald im Bezirk des Oberlandesgerichtes Stettin gebildet. Der Sitz des Gerichts war Anklam.

Sein Gerichtsbezirk umfasste den Kreis Anklam.[6]

Am Gericht bestanden 1880 drei Richterstellen. Das Amtsgericht war damit ein mittelgroßes Amtsgericht im Landgerichtsbezirk.[7]

1952 wurden in der DDR die Amtsgerichte abgeschafft und durch Kreisgerichte ersetzt. Für den Kreis Anklam entstand das Kreisgericht Anklam.

Nach der Wende wurden die Amtsgerichte wieder neu eingerichtet. Das Amtsgericht Anklam wurde neu gebildet. Ihm war das Landgericht Greifswald und das OLG Rostock übergeordnet.[8] 1994 wechselte die Zuständigkeit zum Landgericht Stralsund.[9]

Gebäude

Die Zweigstelle befindet sich in der Baustraße 9 im Lilienthalcenter am Anklamer Markt, wo zuvor das Amtsgericht untergebracht war.

Das vorherige Gebäude des Amtsgerichtes befand sich in der Friedländer Straße 14. Das Gebäude wird jetzt von der Polizeidirektion Anklam genutzt.


Text: Wikipedia

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